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Betreuungshilfen
Nach jetzigem Kenntnisstand, auf Grund des umfangreichen Dienstleistungsangebotes der Firma AWB, ist davon auszugehen, dass ein bestimmter Anteil der Kunden/ Klientel nicht in der Lage ist, die Dinge des täglichen Lebens, alleine zu bewerkstelligen, d.h. gegebenenfalls sind hier Betreuungshilfen erforderlich und somit die Anregung der gerichtlichen Betreuung nach Betreuungsgesetz deren Betreuertätigkeit durch die Firma AWB geleistet werden kann. |
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