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Unternehmensdienstleistung Aktiva/ Passiva
Zweck der Unternehmensdienstleistungen, auch hierzu bestehen Kooperationsverträge, ist nach Klärung sowohl der Aktivaseite, als auch der Passivaseite im Rahmen bestimmter Sicherheiten und Bonitäten Kapital anzulegen bzw. Kapitalbedarf zu vermitteln. |
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